ENERGIEBERATUNG

Energieberatung Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Denkmalpflege und erhaltenswerte Bausubstanz | Neubau und Bestandsgebäude

Die Planung energieeffizienter Neubauten bzw. energetische Optimierung von Bestandsbauten ist integraler Bestandteil einer ganzheitlichen Architekturplanung. Deshalb habe ich unmittelbar mit der Bürogründung die Weiterbildung zum Energieberater (BAFA) absolviert und diese Qualifikation seither mit regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand gehalten.

Deshalb können wir Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für Denkmalpflege und erhaltenswerte Bausubstanz fachkompetent anbieten und sind in den Energieberaterlisten der Bayerischen Architektenkammer (www.byak.de), des BAFA (www.bafa.de) und der dena (www.energie-effizienz-experten.de) gelistet.

Damit bin ich als Sachverständiger aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zugelassen für die Beantragung von Fördermitteln der KfW; auch für Objekte, die dem Denkmalschutz unterliegen oder als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind.

Bei Neubauten bieten wir die Energieberatung entwurfsbegleitend an, damit frühzeitig die Gebäudeplanung soweit optimiert werden kann, um ggf. einen förderfähigen Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Untersuchung der möglichen Fördermittel ist dabei integraler Bestandteil.

Bei Bestandsgebäuden ist oft eine Vor-Ort-Beratung als Entscheidungsgrundlage für zu planende Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Diese kann unter Einhaltung bestimmter Kriterien auch vom BAFA bezuschusst werden. Dabei wird das Bestandsgebäude hinsichtlich seiner wärmeübertragenden Hülle und der vorhandenen Haustechnik genau untersucht und berechnet und es werden mehrere Alternativen oder bausteinartig aufeinander aufbauende Sanierungsschritte, z.B. bis hin zu einem bestimmten Effizienzhausstandard, aufgezeigt.

Bei denkmalgeschützten Objekten oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz steht hingegen die Abwägung der energetisch sinnvollen Maßnahmen gegen den Erhalt der vorhandenen Substanz im Vordergrund, und auch dafür stehen öffentliche Fördermittel der KfW („Effizienzhaus Denkmal“) zur Verfügung, die nur über einen entsprechend qualifizierten Energieberater beantragt werden können.

Am Ende ist nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen die Ausstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises möglich.